Erwerb der Mitgliedschaft

  • Mitglied bei Gemeinsam für Bonlanden GbR (abgekürzt: GfB) können Vereine, Organisationen und Institutionen mit Sitz oder Tätigkeitsschwerpunkt in Bonlanden werden.
  • Über die Aufnahme eines neuen Mitgliedes entscheidet die Mitgliederversammlung.
  • Parteien und politische Vereinigungen sind nicht zugelassen.
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Aktuelle Satzung.
Aktuelle Satzung GfB.pdf
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